top of page

Entdecke die Vielfalt unserer Führerscheinklassen und finde die passende Ausbildung für Deine Bedürfnisse!

Unsere Klassen
Bitte auswählen

B  -  BE  -  B196  -  B96 
A  -  
A2  -  A1  -  AM

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

  • Einschluss der Klasse :AM und L

  • Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

B

  • Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Fahrer.

​​

  • Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B erforderlich

BE

  • Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Besitz der Klasse B min. 5 Jahre

  • Was muss ich tun?

    • Motorrad-Theorieunterricht besuchen

    • Mindestens 10x Übungstunden

B196

  • Wer Führerscheinklasse B hat, kann ohne zusätzliche Prüfung auch den A-Führerschein bekommen.

  • Was darf ich fahren?

    • Motorisierte Zweiräder

    • bis zu 125 ccm

    • max. 15 PS (11kw)

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren

  • Vorbesitz der Klasse B

B96

  • Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

  • Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

  • Voraussetzung: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

  • Einschluss der Klasse: A2, A1 und AM

A

  • Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Einschluss der Klasse: A1 und AM

  • Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

A2

  • Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen

  • mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Einschluss der Klasse: AM

A1

  • Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

  • Mindestalter: 15 Jahre

AM

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm

Weitere Leistungen

  • Umschreibungen 

  • Fahrschulwechsel

  • Erweiterungen A1 auf A2 oder A2 auf A

  • Auffrischungsfahrten mit dem PKW oder Motorrad

  • Angst & Trauma Bewältigungsfahrten

  • Beobachtungsfahrten nach Krankheit
    (z.B. nach Schlaganfall oder Herzinfarkt)

bottom of page