Entdecke die Vielfalt unserer Führerscheinklassen und finde die passende Ausbildung für Deine Bedürfnisse!
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Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
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Einschluss der Klasse :AM und L
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Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff
B
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Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Fahrer.
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Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.
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Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
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Vorbesitz erforderlich: Klasse B erforderlich
BE
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Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg
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Mindestalter: 25 Jahre
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Besitz der Klasse B min. 5 Jahre
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Was muss ich tun?
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Motorrad-Theorieunterricht besuchen
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Mindestens 10x Übungstunden
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B196
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Wer Führerscheinklasse B hat, kann ohne zusätzliche Prüfung auch den A-Führerschein bekommen.
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Was darf ich fahren?
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Motorisierte Zweiräder
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bis zu 125 ccm
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max. 15 PS (11kw)
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Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
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Vorbesitz der Klasse B
B96
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Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
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Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
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Voraussetzung: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
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Einschluss der Klasse: A2, A1 und AM
A
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Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
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einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
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einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss der Klasse: A1 und AM
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Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
A2
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Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen
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mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
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Mindestalter: 16 Jahre
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Einschluss der Klasse: AM
A1
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Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
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einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
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einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
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einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
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Mindestalter: 15 Jahre
AM
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Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
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mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm